„Illegale Laufschuhe“: Verbotene Modelle und die Regeln dahinter

„Illegale Laufschuhe“: Verbotene Modelle und die Regeln dahinter

„Illegale Laufschuhe“ sorgen in der Laufszene immer wieder für Diskussionen. Seit der Einführung strenger Regeln durch World Athletics im Jahr 2020 müssen Laufschuhe bestimmte Anforderungen erfüllen, um bei offiziellen Wettkämpfen zugelassen zu werden. Doch welche Modelle sind eigentlich verboten – und warum? Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen und listen Schuhe auf, die nicht dem Reglement entsprechen.

Warum gibt es Regeln für Laufschuhe?

Die Diskussion um „illegale Laufschuhe“ begann in der Laufszene, als die Nike Vaporfly Modelle durch außergewöhnliche Leistungen auf sich aufmerksam machten. Dank innovativer Technologien wie Carbonplatten und extrem reaktiven Zwischensohlen verhalfen diese Schuhe den Athleten zu beeindruckenden Ergebnissen und zu zahlreichen Rekorden. Dies warf jedoch die Frage nach der Chancengleichheit im Leistungssport auf. Im Januar 2020 hat der Leichtathletik-Weltverband World Athletics reagiert und neue Regeln für Wettkampfschuhe eingeführt. Diese Regeln sollen sicherstellen, dass alle Athleten unter vergleichbaren Bedingungen antreten und schuhbedingte technologische Vorteile eingeschränkt werden.

Regeln für zugelassene Wettkampfschuhe

Laut World Athletics gelten ab 2020 folgende Anforderungen für Wettkampfschuhe bei offiziellen Straßen- und Bahnläufen:

  • Maximale Sohlenhöhe: Die Zwischensohle eines Laufschuhs darf nicht dicker als 40 Millimeter sein. Diese Begrenzung wurde eingeführt, um übermäßige Dämpfungseffekte zu vermeiden, die den Läufer unverhältnismäßig unterstützen.
  • Maximal eine Carbonplatte: Schuhe dürfen maximal eine Platte (z.B. aus Carbon oder ähnlichen Materialien) enthalten, die der Stabilität oder der Energierückgabe dient.
  • Marktverfügbarkeit: Wettkampfschuhe müssen mindestens vier Monate vor dem Wettkampf auf dem Markt erhältlich sein. Prototypen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, sind streng verboten.

Diese Regeln gelten in erster Linie für Spitzensportler. Für Breitensportler sind die Regeln weniger streng und es ist unwahrscheinlich, dass sie disqualifiziert werden, selbst wenn sie gegen diese Regeln verstoßen.

Nike Alphafly NEXT% (Prototyp-Version)
Aufbau des Nike Alphafly Next% von Eliud Kipchoge getragen bei der Ineos 1:59 Challenge am 12. Oktober 2019 in Wien

Liste der „illegalen“ (nicht zugelassenen) Laufschuhe

Einige Laufschuhe entsprechen aufgrund ihrer Konstruktion nicht den Regeln von World Athletics. Sie sind entweder wegen einer zu hohen Zwischensohle, mehreren Carbonplatten oder Prototypen-Status nicht zugelassen. Hier eine Liste mit zutreffenden Modellen:

  • Nike Alphafly NEXT% (Prototyp-Version): Sohlenhöhe über 50 mm und mehrere Carbonplatten in der Prototyp-Version machten diesen Schuh unzulässig. Die überarbeitete, marktreife Version ist jedoch regelkonform.
  • Nike Vaporfly 4% (Prototyp-Version): Wie beim Alphafly überschritten Prototypen die maximale Sohlenhöhe und waren nicht marktreif – daher nicht zugelassen.
  • Adidas Adizero Prime X: Der Prime X hat eine Sohlenhöhe von 50 mm, kombiniert mit mehreren Platten zur Energierückgabe. Damit überschreitet er die erlaubten 40 mm deutlich und ist damit illegal.
  • Asics Superblast 2: Ein Modell mit extremer Dämpfung und einer Sohlenhöhe von 45 mm, optimiert für Komfort und Training. Für Wettkämpfe nicht zugelassen.
  • New Balance FuelCell SuperComp Trainer v1: Mit einer Sohlenhöhe von 47 mm wurde dieser Schuh speziell für lange Trainingseinheiten entwickelt. Für Wettkämpfe zu hoch.
  • Mizuno Neo Vista: Auch hier liegt die Sohlenhöhe über den erlaubten 40 mm, kombiniert mit einer komfortbetonten Konstruktion.
  • Adidas Adizero Prime X 2 Strung: Dieses Hightech-Modell kombiniert die innovative Strung-Technologie mit einer Sohlenhöhe von über 50 mm. Die Konstruktion ist auf maximale Energierückgabe und Komfort ausgerichtet und übertrifft damit die Anforderungen der World Athletics.
  • Asics Novablast 5: Der Novablast 5 ist ein Trainingsschuh, bei dem Dämpfung und Komfort im Vordergrund stehen. Die Zwischensohle ist 42 mm hoch, was ihn für Elitewettkämpfe disqualifiziert.
  • Hoka Mach X 2: Mit einer Zwischensohle von ca. 44 mm ist auch dieser Schuh für Wettkämpfe zu hoch. Der Mach X 2 wurde für lange Trainingsläufe entwickelt, bei denen Komfort und Reaktionsfähigkeit im Vordergrund stehen.
  • Nike Zoom Fly 6: Die neueste Version des Zoom Fly bietet eine überdurchschnittliche Sohlenhöhe von 42 mm. Er ist zwar eine preisgünstigere Alternative zu Wettkampfschuhen wie dem Vaporfly, überschreitet aber die zulässige Höhe.

Auswirkungen auf Hobbyläufer

Für Freizeitläufer sind die Regeln von World Athletics weniger streng. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Hobbyläufer disqualifiziert wird, weil er Schuhe mit einer zu dicken Mittelsohle trägt oder andere Verstöße begeht. Die Regeln gelten in erster Linie für Elitewettkämpfe und Rekordversuche, bei denen genaue Kontrollen durchgeführt werden. Dennoch ist es sinnvoll, auch als Hobbyläufer auf regelkonformes Schuhwerk zu setzen, um ein faires Wettkampferlebnis zu gewährleisten.

Fazit: Technologische Innovation vs. Fairness im Sport

Die Regeln von World Athletics sollen sicherstellen, dass der Fokus im Wettkampfsport auf Talent, Training und Leistung liegt – und nicht auf überlegener Technologie. Auch wenn einige Schuhe aufgrund ihrer innovativen Eigenschaften für den Wettkampf verboten sind, eignen sie sich hervorragend für das Training oder den Hobbylauf. Für ambitionierte Läufer und Athleten bleibt es wichtig, sich vor der Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen über die zugelassenen Modelle zu informieren. Denn letztlich zählen nicht nur Schnelligkeit und Komfort, sondern auch Fairness und Chancengleichheit.


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